Die baubegleitende Qualitätssicherung dient der frühzeitigen Identifikation eventueller Mängel an einer Immobilie, die durch Fehler im Verlauf der Bauarbeiten entstehen können. Werden diese sogenannten Baumängel frühzeitig erkannt, können sie zumeist noch in der Bauphase behoben werden.
Wird ein Baumangel hingegen erst nach der Bauabnahme als solcher offenbar, können die Eigentümer fünf Jahre lang von der Gewährleistung Gebrauch machen, die ihnen gemäß § 438 des Bürgerlichen Gesetzbuches zusteht.
Im Schadensfall ist das verantwortliche Unternehmen dazu verpflichtet, den Baumangel auf eigene Kosten zu beheben oder Schadenersatz zu bezahlen, der es den Eigentümern ermöglicht, qualifizierte Fachbetriebe mit den Nachbesserungsarbeiten zu beauftragen. Selbst dann, wenn im Verlauf der Ausbesserungsarbeiten auch vollkommen fehlerfrei ausgeführte Arbeiten aus einem anderen Gewerk entfernt und anschließend neu verbaut werden müssen, dürfen dabei keine Mehrkosten für die Eigentümer entstehen. Aus diesem Grund stellt die baubegleitende Qualitätssicherung durch einen unabhängigen Sachverständigen nicht nur eine zentrale Maßnahme des Qualitätsmanagements in der Projektentwicklung dar, sondern gewährleistet auch starken Käuferschutz bei Immobiliengeschäften.
Um zu verhindern, dass nachfolgende Gewerke eventuelle Baumängel kaschieren – etwa im Fall eines Schadens an einer Wand, der durch den Innenausbau verdeckt werden könnte –, umfasst die baubegleitende Qualitätssicherung neben regelmäßigen Stichproben auf der Baustelle gewöhnlich auch eine umfassendere Überprüfung nach Abschluss eines jeden Bauabschnitts. Außerdem begleiten Sachverständige im Rahmen der baubegleitenden Qualitätssicherung zumeist den Bauherren bei der Begehung vor Abnahme des schlüsselfertigen Gebäudes.
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Quellenangaben
Vgl. hierzu Bürgerliches Gesetzbuch § 438 Verjährung der Mängelansprüche. Den vollständigen und aktuellen Gesetzestext finden Sie auf „Gesetze im Internet“, einer offiziellen Website des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz.